Leitlinien für Bürgerbeteiligung beschlossen

Die künftige Bürgerbeteiligung in Königswinter erhält in Kürze ein verlässliches Fundament, nachdem der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 25. September Leitlinien beschlossen haben, die zuvor in einer Lenkungsgruppe erarbeitet wurden. Danach werden den Bürgerinnen und Bürgern verbindliche Einflussmöglichkeiten in der Kommunalpolitik eröffnet.

Die Lenkungsgruppe, die aus neun durch Los bestimmte Bürgerinnen und Bürgern, sechs Vertretern der Politik und drei Vertretern der Verwaltung bestand, hat diese Leitlinien in acht Sitzungen ehrenamtlich erarbeitet. Das letzte Wort wird der Stadtrat am 23. Oktober sprechen. Dann werden die Leitlinien zudem als Satzung der Stadt in das Ortsrecht übernommen.

Wichtig ist: Bürgerbeteiligung löst dabei nicht die Entscheidungsverantwortung der gewählten politischen Greminen ab, sondern lässt die Meinungen der Bürger:innen als wichtigen Faktor zusätzlich in politische Entscheidungsfindung einfließen.

Ziel der Bürgerbeteiligung ist eine Stärkung der Mitspracherechte von Bürgerinnen und Bürgern und damit der Demokratie auf kommunaler Ebene. Es soll Vertrauen in Entscheidungsprozesse geschaffen werden, indem Konflikte im Vorfeld politischer Entscheidungen klarer ausgetragen werden können und alle Betroffenen Mitverantwortung übernehmen können.

Dabei entstehen vier Stufen der Beteiligung: von der Information über die Mitwirkung und Mitentscheidung bis zur Entscheidung.

Alle Akteure sollen sich auf folgende Grundsätze verständigen:

  • Verbindlichkeit
  • frühzeitige Beteiligung
  • alle Einwohner müssen die Chance haben, aktiver beteiligt zu werden, auch Kinder und Jugendliche
  • Bereitschaft zum Dialog
  • Information und Transparenz
  • Beteiligung lernt aus Erfahrung

Zentrale Anlaufstelle ist das Beteiligungsbüro der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung, das mit Lotsenfunkton tätig ist und alle Mitwirkenden an Beteiligungsprozessen unterstützt.

Entscheidendes Instrument im Beteiligungsprozess ist die Vorhabenliste. Sie besteht aus wichtigen kommunalen Vorhaben, die vom Stadtrat als Beteiligungsprojekt beschlossen werden müssen. Darüber wird die Öffentlichkeit informiert und zugleich angeregt, sich an der Ausgestaltung dieser Vorhaben zu beteiligen. Außerdem können Bürger:innen von sich aus Vorhaben oder Ideen einreichen, wenn sie dafür zehn Unterschriften vorweisen.

Um die Beteiligungsprozesse zu begleiten, soll ein Beteiligungsbeirat, besetzt aus Bürger:innen, Politik und Verwaltung, gebildet werden.

Dazu die Vorsitzende des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Ulrike Ries (KöWI): »Solche Leitlinien, die bereits in mehr als 100 Städten und Gemeinden gelten, sind ein Meilenstein auf dem Weg einer verlässlichen Beteiligung.« Dirk Lindemann (Fraktionsvorsitzender der SPD) ergänzt: »Damit wird ein wichtiges Wahlversprechen der Koalition eingelöst. Frühzeitige Information, Transparenz und Bereitschaft zum Dialog sind die Voraussetzungen für eine gelungene Beteiligung.« Und Thomas Koppe (Fraktionsvorsitzender der Grünen) betont: »Für Politik und Verwaltung ist es besser, frühzeitiger und intensiver gemeinsam mit den Bürgern an guten Lösungen zu arbeiten, als Entscheidungen zu treffen, die anschließend starke Konflikte hervorrufen.«