Ganztagsbetreuung: Rechtsanspruch vorbereiten

Zwar ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung aller Grundschüler erst 2026 fällig, aber die Stadt sollte sich schon jetzt darauf vorbereiten.
In einem Antrag der Koalition an den Schul- und Sportausschuss soll die Verwaltung über den aktuellen Stand der vorhandenen OGS-Plätze berichten und abschätzen, wie der Bedarf mit Start des Rechtsanspruchs ab 2026 sein wird. Es soll dargelegt werden, welche Offenen Ganztagsschulen schon jetzt dem künftigen Bedarf gerecht werden, welche unproblematisch erweitert werden können und wo ein erheblicher Anpassungsbedarf, z.B. durch bauliche Maßnahmen, erforderlich ist.